In der Mautzahlung treten dieses Jahr viele neue Regelungen in Kraft
Dem Straßenbenutzer stehen nach der Auffahrt auf das gebührenpflichtige Straßennetz 60 Minuten für den Erwerb der Straßennutzungsberechtigung zur Verfügung, wenn es vorhin nicht erfolgt ist. Mit dieser Regel kann vermieden werden, dass diejenige, die versehentlich auf das gebührenpflichtige Straßennetz aufgefahren sind, eine Zusatzgebühr zahlen müssen.
Eine wichtige Änderung ist, dass anstatt 30 Tagen 60 Tage für die Zahlung der normalen Zusatzgebühr zur Verfügung stehen. Durch die Verlängerung der Zahlungsfrist wird ermöglicht, dass die Zusatzgebühr naach Erhalt der sachbezogenen und maßgeschneiderten Informationen ohne Sanktionen gezahlt wird.
Die Motorradfahrer wissen bereits, dass die Wochenvignetten auch bisher für den halben Preis erhältlich waren. Die im Laufe des Jahres in Kraft tretende Rechtsnormänderung ermöglicht, dass zu Beginn der Motorradsaison auch die Monatsvignetten zu ermäßigten Preisen gekauft werden. Der Preis des neuen Produkts wird 2 500 HUF inkl. MwSt. betragen.
Jahresvignette 2018
Gültig vom ersten Tag des Jahres bis zum 31. Januar, 24 Uhr, des Folgejahres. Die Jahresvignette berechtigt ab dem Tag ihres Kaufs zur Straßenbenützung, sie ist nicht rückwirkend gültig.
Ab 2018 muss man für einige neue Autobahnstrecken Maut kaufen
- M85 Zweite Abschnitt
- M35 Abschnitt nach Debrecen
Weitere ausführliche Informationen zu den vorteilhaften Änderungen finden Sie auf der Webseite der Nationale Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG >> http://maut-tarife.hu/articles/article/strassennetz