Änderungen bezüglich der Autobahn und Neuheiten im Jahr 2019

Im Interesse dessen, damit das Jahr für jeden Autofahrer einfach startet, haben wir die wichtigsten Veränderungen der ungarischen Autobahnvignetten und Straßennutzungen für 2019 zusammengesammelt. Ab Januar 2019 hat sich der Kreis der gebührenpflichtigen Straßen um zwei, im Laufe von 2018 übergebenen Schnellstraßen und Hauptstraßen erweitert. Die Länge der gebührenpflichtigen Straßennetzes hat sich im E-Vignetten System von bisher 1356 auf fast 1380 km erhöht.

Neue gebührenpflichtige Straßenabschnitte 2019:

M35 Autobahn (zwischen der Hauptstraße Nr. 481 - Berettyóújfalu ein Abschnitt von 18,7 km)

M4 Autobahn (Berettyóújfalu – Hauptstraße Nr. 47, 3,7 km)

Die komplette Liste der gebührenpflichtigen Abschnitte enthält Anhang Nr. 2 der GKM Verordnung Nr. 37/2007. (III.26.), die sie hier anschauen können.

Vorschriftenveränderungen bezüglich Fahrzeugzüge:

Eine bedeutende Neuheit ist, dass für die Fahrzeuge der Kategorie D2 oder B2 ab Anfang 2019 auch für Anhänger gültige Berechtigung (Gebührenkategorie U) kaufen kann (neben der Bereichtigung D2 oder B2). Diese Verordnung bedeutet eine Erleichterung für die Fahrzeugfahrer, die mit der für Schlepper erlöste E-Vignette der Gebührenkategorie U mit allen Anhängern verkehren können.

Der andere Teil der Veränderungen betrifft das Maß der Strafgebühr im Falle der unbefugten Straßennutzung bzw. den Kreis der Zahlungspflichtigen. Im Sinne der neuen Regelung, falls weder der in die Gebührenkategorie D2 oder B2 fallender Zugwagen, weder der Anhänger (Gebührenkategorie U) über eine Straßennutzungsberechtigung verfügt, dann entstehen abweichend von den bisherigen nicht zwei, sondern nur eine Strafgebührzahlungspflicht, zu dessen Bezahlung der Betreiber des Zugwagens oder dessen Eigentümer verpflichtbar ist. In dem Fall ist ebenfalls der Betreiber oder der Eigentümer zur Bezahlung der erhobenen Strafgebühr verpflichtet, wenn der Zugwagen über eine Straßennutzungsberechtigung verfügt, der Anhänger allerdings nicht.

Im Einklang mit den Beschriebenen wurde der Teil der Gebührenverordnung einigermaßen modifiziert, der das Maß der Strafgebühr und der Strafgebührdifferenz regelt.

Maß der Strafgebühr ab dem 1. Januar 2019:

Gebühren-kategorie  

Grundstrafgebühr (binnen 60 Tagen bezahlt)  

Erhöhte Strafgebühr ( Über 60 Tage hinaus bezahlt)

D1M

7.500 Ft

30.000 Ft

D1 / D2

14.875 Ft

59.500 Ft

B2

66.925 Ft

267.700 Ft

Maß der Strafgebührdifferenz ab 1. Januar 2019:

Bezahlte Gebühren-kategorie
Maßgebende Gebühren-kategorie
Strafgebührdifferenz (binnen 60 Tagen bezahlt)
Strafgebührdifferenz (über 60 Tage hinaus bezahlt)

D1

D2

7.500 Ft

30.000 Ft

D2

D2 + U

7.500 Ft

30.000 Ft

B2

B2 + U

7.500 Ft

30.000 Ft

D1 / D2 / U

B2

52.050 Ft

208.200 Ft          

Zum Schluss ein guter Ratschlag: beim Kauf einer Autobahnvignette sollte man zweimal das Kennzeichen und die Gebührenkategorie überprüfen, da man im Falle einer mit fehlerhaften Daten erworbenen Vignette zur Bezahlung einer Strafgebühr verpflichtet wird!

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