Ab dem 1. Januar 2024 werden im E-Vignetten-System mehrere Änderungen eingeführt, die – unter anderem – die Gebührenzahlung für Busse und Wohnmobile über 3,5 t, die Regeln des Schleppens sowie die gebührenpflichtigen Abschnitte und den Preis der E-Vignetten berühren.
Änderungen in Bezug auf Busse
Aufgrund des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 müssen die als schwere Nutzfahrzeuge angesehenen Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t ab dem 1. Februar 2024 im E-Maut-System proportional zur zurückgelegten Wegstrecke eine Gebühr für ihre Straßennutzung zahlen, d. h. für diese Fahrzeuge kann keine E-Vignette gelöst werden.
Im System mit E-Vignetten (Nutzungsgebühr) wird die Gebührenkategorie B2 ab 1. Februar 2024 abgeschafft.
Von diesem Zeitpunkt an gehören die Kraftfahrzeuge der Kategorie M2 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 t in die Gebührenkategorie D2.
Ab dem 1. Januar 2024 gültige Preise für E-Vignetten
Neben der Erweiterung der mautpflichtigen Straßen sind auch die Preise für Autobahnvignetten gestiegen:
Die Fahrzeuge der Preisklasse D1, also für Pkw, die Jahresvignette 57260 HUF und die Komitatsvignette 6660 HUF beträgt. Die Monatsvignette kostet 10360 HUF, die wöchentliche (10-Tages-Vignette) 6400 HUF und die eintägige Autobahnvignette, die ab dem 1. März verfügbar ist, kostet 5.550 HUF.
Wichtig!!! Wer versehentlich auf eine mautpflichtige Straße auffährt, hat ab dem Zeitpunkt der Fahrt maximal 60 Minuten Zeit, um das Nutzungsrecht zu erwerben!
Auch 2024 wünschen wir einen unfallfreien Verkehr!