Neues Jahr, neue gebührenpflichtige Straßenabschnitte, neue E-Vignetten

Neues Jahr, neue gebührenpflichtige Straßenabschnitte, neue E-Vignetten

In diesem Jahr sind wichtige Änderungen bei der Nutzung von Autobahnvignetten in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen neue gebührenpflichtige Strecken, Änderungen der Gebührenkategorien sowie Vergünstigungen in bestimmten Komitaten.
Obwohl der Grundpreis der Autobahnvignetten entsprechend der Inflation gestiegen ist, können viele Autofahrer im Vergleich zum Vorjahr bis zu 15.000 HUF sparen.

Neue gebührenpflichtige Strecken, neue E-Vignetten

Eine der wichtigsten Neuerungen dieses Jahres ist, dass drei neue Straßenabschnitte gebührenpflichtig geworden sind.

Gebührenpflichtig sind nun:

die Autobahn M6 zwischen Bátaszék und der Landesgrenze (Ivándárda)

die Autobahn M44 vom Knotenpunkt Kecskemét Nord–Lajosmizse bis zum Knotenpunkt Szentkirály sowie der Abschnitt zwischen Tiszaug und Tiszakürt

Die betroffenen Strecken liegen in den Komitaten Pest, Baranya und Bács-Kiskun, daher müssen die entsprechenden Komitats-Vignetten erworben werden.

Vergünstigungen aufgrund von Straßenbauarbeiten

Gleichzeitig wurden Autofahrern in mehreren Komitaten aufgrund von Straßenbauarbeiten erhebliche Vergünstigungen gewährt.

Infolge der im Herbst begonnenen, mehrjährigen Sanierung und des Ausbaus der Autobahn M1 wurde der Preis der jährlichen Komitats-Vignette für die Komitate Pest, Fejér, Komárom-Esztergom und Győr-Moson-Sopron für Pkw auf nur 15.000 HUF reduziert.

Dies entspricht etwa der Hälfte des Vorjahrespreises, sodass Nutzer dieser Strecken mit erheblichen Einsparungen rechnen können.

Eine ähnliche Kompensation gilt auch im Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén.
Der Abschnitt der Autobahn M30 zwischen Miskolc Nord und Szikszó wurde im Februar 2024 gesperrt und am 30. Dezember 2025 wieder für den Verkehr freigegeben. Aufgrund dieser Einschränkungen beträgt der Preis der Komitats-Vignette in diesem Jahr lediglich 2.500 HUF.

Gültige Gebühren für Fahrzeuge der Kategorie D1 im Jahr 2026

  • Tagesvignette: 5.550 HUF
  • 10-Tages-Vignette: 6.900 HUF
  • Monatsvignette: 11.170 HUF
  • Jahresvignette (landesweit): 61.760 HUF
  • Jahresvignette (Komitat): 7.190 HUF

Nicht nur die Preise der E-Vignetten haben sich geändert…

Die ab 1. Januar 2026 gültigen Zuschläge gestalten sich wie folgt:

  • Grundzuschlag (Zahlung innerhalb von 60 Tagen): 27.790 HUF
  • Erhöhter Zuschlag (Zahlung nach 60 Tagen): 95.730 HUF

Darüber hinaus wurden durch die Gesetzesänderung die Bedingungen für die Rückerstattung mehrfach erworbener Nutzungsrechte in der ITM-Verordnung Nr. 45/2020 (XI. 28.) über gebührenpflichtige Autobahnen, Schnellstraßen, Hauptstraßen und deren Gebühren präzisiert.

TIPP

Überprüfen Sie immer das Kennzeichen und die Gebührenkategorie, da bei einer mit falschen Daten gekauften E-Vignette ein Zuschlag erhoben wird.

Wir wünschen Ihnen auch im Jahr 2026 eine sichere und unfallfreie Fahrt!

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