Ab dem 1. Januar 2024 werden im E-Vignetten-System mehrere Änderungen eingeführt, die – unter anderem – die Gebührenzahlung für Busse und Wohnmobile über 3,5 t, die Regeln des Schleppens sowie die gebührenpflichtigen Abschnitte und den Preis der E-Vignetten berühren.